Ticketbestimmungen, Allgemeine Beförderungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von Snälltåget
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Ticketbestimmungen von Snälltåget
1. DIE LEISTUNGEN VON SNÄLLTÅGET
1.1 Leistungen
Snälltåget bietet folgende Leistungen/Preisstufen an.
Tageszug
• Sitzplatz
• Sitzplatz 1. Klasse
• Privates Abteil
Nachtzug
• Sitzplatz
• Sitzplatz 1. Klasse
• Liegeplatz im Gemeinschaftsabteil
• Privates Abteil
Welche Preisstufen und Produkte auf der jeweiligen Abfahrt angeboten werden, geht aus der Onlinebuchung hervor.
Ein privates Abteil hat sechs Plätze.
1.1.1 Aussteigen und Weckdienst
Snälltåget bietet keinen Weck- oder Erinnerungsservice für Reisende im Tageszug an. Bei Reisen im Nachtzug empfehlen wir dem Reisenden, einen Wecker zu stellen. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, am Zielort auszusteigen.
1.2 Preisgestaltung und Buchungsgebühr
Zusätzlich zum Ticketpreis kann eine Buchungsgebühr anfallen. Die Höhe der Buchungsgebühr variiert je nachdem, wo der Reisende sein Ticket kauft.
1.3 Ermäßigungen
Snälltåget wendet eine Mindestpreisstufe an, wodurch die unten genannten Ermäßigungen entfallen können.
Falls Sie ein ermäßigtes Ticket gekauft haben, jedoch Ihren Anspruch darauf nicht nachweisen können, kann dies als fehlende gültige Fahrkarte gewertet werden.
Die nachstehenden Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar und in der Regel auch nicht mit anderen Rabatten oder Angeboten.
1.3.1 Familienangebot
Ein Erwachsener mit einem Ticket der Preisstufe Sitzplatz kann bis zu zwei Kinder unter 16 Jahren pro zahlendem Erwachsenen zu einem ermäßigten Preis mitnehmen.
Alle Kinder müssen ein gültiges Ticket haben, auch Säuglinge. In einem privaten Abteil dürfen Kinder unter sieben Jahren einen Liegeplatz mit anderen Kindern oder einem Erwachsenen teilen.
1.3.2 Senioren 60+
Eine Seniorenermäßigung wird in der Preisstufe Sitzplatz Personen ab 60 Jahren gewährt sowie Personen mit Erwerbsminderungsrente, die eine Bescheinigung der schwedischen Sozialversicherungsbehörde vorlegen können. Dies ist bei Bedarf durch einen gültigen Ausweis nachzuweisen.
1.3.3 Studierende
Studierende mit einem gültigen Studentenausweis zusammen mit einem gültigen Ausweis erhalten eine Ermäßigung in der Preisstufe Sitzplatz.
Folgende Studentenausweise berechtigen zur Ermäßigung:
• Mecenatkortet
• Studentkortet/STUK.CO
• ISIC-Karte
1.3.4 Jugendliche
Reisende unter 26 Jahren erhalten eine Ermäßigung in der Preisstufe Sitzplatz. Das Alter ist durch einen gültigen Ausweis nachzuweisen.
1.3.5 Gruppenrabatt
Erwachsene, Senioren, Studierende und Jugendliche, die gemeinsam reisen, erhalten eine Ermäßigung. Diese kann mit dem Familienangebot gemäß 1.3.1 kombiniert werden. Bei Stornierung einzelner Reisender wird der Preis pro Person neu berechnet.
2. TICKETS
2.1 Tickets von Snälltåget
Unter Tickets werden alle bei Snälltåget vorkommenden Ticketarten und Fahrausweise verstanden. Das Ticket muss die Form, den Inhalt und das Erscheinungsbild aufweisen, die Snälltåget für das jeweilige Ticket festgelegt hat.
Alle Tickets von Snälltåget sind personengebunden und nicht übertragbar.
Bei grenzüberschreitenden Reisen außerhalb der nordischen Länder ist es obligatorisch, Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Ausstellungsland des Reisepasses bei der Buchung anzugeben.
Buchungen, die unvollständige Angaben zu Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten enthalten, können von Snälltåget storniert und erstattet werden.
Personengebundene Tickets bedeuten, dass ein gültiger Ausweis für die Reise mit Snälltåget erforderlich ist. Der Ausweis ist bei der Fahrkartenkontrolle dem Zugpersonal vorzuzeigen.
Folgende Ausweisdokumente sind gültig:
• Reisepass mit MRZ-Code
• Nationaler Personalausweis nach EU-Standard mit MRZ-Code oder Chip, ausgestellt von einer nationalen Behörde innerhalb der EU/des EWR
• Für nordische Staatsbürger gilt ein in einem nordischen Land ausgestellter Führerschein für Reisen zwischen den nordischen Ländern
Für Reisen innerhalb Schwedens gelten zusätzlich:
• Nordische Personalausweise
• LMA-Karten, ausgestellt von der schwedischen Migrationsbehörde
Bei Reisen innerhalb Schwedens können Kinder unter 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ohne Ausweis reisen, müssen jedoch im Zweifelsfall einen gültigen Ausweis vorlegen können.
Snälltåget vertreibt Tickets auf folgende Weise:
• Papierticket
• E-Ticket von Snälltåget (Buchungsbestätigung)
• E-Ticket (PDF)
• Internationale Pässe
Das E-Ticket von Snälltåget wird auch als Wallet-Ticket angeboten. Wiederverkäufer können Tickets auch über Apps bereitstellen.
Snälltåget versendet PDF-Tickets per E-Mail, die ebenfalls als Wallet-Ticket angeboten werden.
2.2 Internationale Pässe von Eurail B.V.
In Schweden gültige Interrail- und Eurail-Pässe gelten für Reisen mit Snälltåget, sofern das Reisetagebuch korrekt ausgefüllt ist.
Interrail- und Eurail-Pässe sind auf eine bestimmte Person ausgestellt. Der Reisende ist verpflichtet, den Pass während der gesamten Zugreise mitzuführen und dem Zugpersonal zusammen mit einem gültigen Ausweis vorzulegen.
Für alle Züge ist ein Zuschlag zu zahlen, der eine Sitzplatz-, Liegeplatz- oder privates Abteil-Reservierung umfasst.
Interrail- und Eurail-Pässe gelten nicht für Fahrten mit Snälltåget nach und von Österreich.
2.3 Fahrausweise anderer Reiseveranstalter
Es gelten die Ticketbestimmungen gemäß Punkt 2.1, sofern nichts anderes zwischen Snälltåget und dem Reiseveranstalter vereinbart wurde und aus dem Fahrausweis hervorgeht.
2.4 Sitzplatzreservierung
Alle Zugverbindungen von Snälltåget erfordern eine obligatorische Sitzplatzreservierung. Für Anschlussbusse ist keine Sitzplatzreservierung möglich. Sofern vorhanden, ist die Sitzplatzreservierung im Ticketpreis enthalten.
2.5 Ticketkauf an Bord
Je nach Verfügbarkeit ist es möglich, ein Ticket an Bord zu kaufen. Der Reisende muss sich vor dem Einsteigen stets an das Zugpersonal wenden. An Bord gekaufte Tickets sind Papiertickets und müssen während der gesamten Reise mitgeführt werden. Ein Sitzplatz wird nicht garantiert.
Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert:
• Mastercard und VISA
• Swish
• Passendes Bargeld in SEK, EUR und DKK
Allgemeine Beförderungsbedingungen von Snälltåget
1. EINLEITUNG
Die Pflichten und Rechte des Reisenden und von Snälltåget werden durch das Eisenbahnverkehrsgesetz (2018:181), durch die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie durch darüber hinaus geltende Vorschriften geregelt.
Zusätzlich zu den oben genannten geltenden Vorschriften finden diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen auf jeden zwischen dem Reisenden und Snälltåget geschlossenen Beförderungsvertrag über die Beförderung eines Reisenden mit den Zügen von Snälltåget Anwendung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Im grenzüberschreitenden Verkehr mit Direktfahrkarte finden außerdem die Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) Anwendung. Die Bezeichnung CIV auf dem Ticket oder dem Gepäckschein bedeutet, dass diese Vorschriften Anwendung finden.
Bei einer kombinierten Reise innerhalb Schwedens mit einem anderen Bahn-, Bus- oder Schiffsreiseanbieter, bei der Snälltåget eines der Eisenbahnunternehmen ist, das die Beförderung durchführt, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Unternehmens sowie eine Kom-Fram-Garantie gemäß den Reisebedingungen von Resplus.
Bei einer internationalen Reise (grenzüberschreitend) ist Snälltåget seit dem 1. Juli 2025 Teil der Vereinbarung AJC (Agreement of Journey Continuation). Das bedeutet, dass Sie bei Verspätungen das Recht haben, Ihre Reise mit demselben Bahnunternehmen fortzusetzen, das laut Ihrem ursprünglichen Ticket vorgesehen ist, vorausgesetzt, dass das Bahnunternehmen an der Vereinbarung teilnimmt und dass Sie zwischen den Abfahrten über eine ausreichende Umsteigezeit verfügt haben. Snälltåget empfiehlt eine Umsteigezeit von mindestens 45 Minuten. Detaillierte Informationen über die Vereinbarung und die teilnehmenden Unternehmen finden Sie auf der Website von CIT.
Reisen mit von Eurail ausgestellten Fahrausweisen unterliegen den Reisebedingungen von Eurail.
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten auch in den Fällen, in denen Snälltåget zur Durchführung der vereinbarten Beförderung des Reisenden ein anderes Verkehrsmittel als den Zug eingesetzt hat. Dies umfasst auch den Anschlussbusverkehr von Snälltåget.
Die Vertragsbedingungen gelten nicht in den Fällen, in denen Snälltåget lediglich als Wiederverkäufer der Reise tätig war und Snälltåget nicht als Beförderer an der Reise beteiligt ist. In diesen Fällen gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Beförderers.
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen können geändert werden, nachdem der Reisende den Ticketkauf durchgeführt hat. Die Vertragsbedingungen dürfen sich in diesen Fällen für den Reisenden nicht verschlechtern.
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind auf www.snalltaget.se verfügbar oder können telefonisch unter +46 40-669 62 00 als PDF angefordert werden.
2. DEFINITIONEN
„Abfahrtsort“: Ort, an dem die Reise mit Snälltåget gemäß dem Beförderungsvertrag ursprünglich begonnen hat.
„Bestimmungsort“: Ort, an dem die Reise mit Snälltåget gemäß dem Beförderungsvertrag endet. Eine Hin- und Rückreise gilt als zwei Einzelfahrten, wobei der Bestimmungsort der Hinfahrt der Abfahrtsort der Rückfahrt wird.
„Resplus“: Nationale Zusammenarbeit zwischen mehreren Eisenbahnunternehmen (darunter Snälltåget) und anderen Akteuren des öffentlichen Verkehrssektors (auch Reiseanbieter genannt) in Schweden.
„Snälltåget“: Snälltåget AB mit dem RICS-Code 3051 ist ein Eisenbahnunternehmen im Sinne der Verordnung.
„Ticketpreis“: Der Preis für die Reise mit Snälltåget.
3. BEFÖRDERUNG VON REISENDEN
3.1 Beförderungspflicht
Snälltåget ist verpflichtet, Reisende gegen den festgesetzten Ticketpreis mit Zügen zu befördern, die gemäß den Fahrplänen von Snälltåget sowie den bekanntgegebenen Änderungen dieser Fahrpläne für den Personenverkehr vorgesehen sind. Die Beförderungspflicht gilt, sofern der Reisende ein gültiges Ticket besitzt und im Zug Platz vorhanden ist, vorbehaltlich der in den Fahrplänen angegebenen Einschränkungen sowie der Einschränkungen, die sich aus diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen ergeben.
3.2 Pflicht zum Besitz eines gültigen Tickets
3.2.1 Ticketbestimmungen für Zugreisen
Informationen über die verschiedenen Tickets von Snälltåget sowie die Pflicht, ein Ticket beziehungsweise einen gültigen Ausweis mitzuführen und vorzuzeigen, ergeben sich aus den jeweils geltenden Ticketbestimmungen von Snälltåget für Zugreisen (siehe oben).
3.2.2 Besitz des Tickets
Der Reisende hat bei der ersten Fahrkartenkontrolle unaufgefordert dem Zugpersonal die Angaben zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit das Zugpersonal prüfen kann, ob der Reisende ein gültiges Ticket besitzt. Der Reisende hat außerdem auf Verlangen den Anweisungen des Zugpersonals bei nachfolgenden Fahrkartenkontrollen Folge zu leisten.
Besitzt der Reisende zu Beginn der Reise kein Ticket, hat er unverzüglich das Zugpersonal zu kontaktieren und anzugeben, dass er kein Ticket besitzt.
Ein Reisender, der nicht nachweisen kann, dass er ein gültiges Ticket und/oder einen gültigen Ausweis besitzt, hat ein Ticket zu dem Preis zu kaufen, der beim Kauf im Zug gilt.
Das Ticket ist während der gesamten Reise aufzubewahren; der Reisende hat, solange er sich im Zug aufhält, ein gültiges Ticket für die gesamte Fahrstrecke vorzeigen zu können.
3.2.3 Gültiges Ticket
Ein Ticket, das auf einen bestimmten namentlich genannten Reisenden ausgestellt wurde, ist persönlich und gilt nur für diesen Reisenden gegen Vorlage eines gültigen Ausweises. Kann der Reisende einen solchen Ausweis nicht vorlegen, gilt er als nicht im Besitz eines gültigen Tickets.
Ein Ticket, das unbefugt verändert wurde, ist ungültig und vom Zugpersonal einzuziehen.
3.2.4 Kontrollgebühr
Ein Reisender, der kein gültiges Ticket besitzt und bei der ersten Fahrkartenkontrolle nicht angegeben hat, dass er kein Ticket besitzt, oder auf andere Weise versucht hat, sich der Zahlung des festgesetzten Fahrpreises für die Zugreise zu entziehen, ist verpflichtet, zusätzlich zu den Kosten für einen neuen Fahrausweis eine Kontrollgebühr in Höhe von 1000 SEK zu zahlen.
3.3 Ausnahmen von der Beförderungspflicht
Ein Reisender verliert sein Recht auf Beförderung und hat den Zug so bald wie möglich zu verlassen oder ihm ist der Zutritt zum Zug zu verweigern, wenn das Zugpersonal beurteilt,
1. dass der Reisende eine Gefahr für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs ist oder darstellen kann; oder
2. dass der Reisende betrunken ist und die Ordnung stört oder auf andere Weise die Ordnung für andere Reisende in nicht hinnehmbarer Weise stört; oder
3. dass der Reisende den Anweisungen des Zugpersonals nicht Folge leistet; oder
4. dass der Reisende keinen gültigen Ausweis besitzt; oder
5. dass der Reisende Gepäck oder Tiere mitgeführt hat, die gemäß den Punkten 4.1 beziehungsweise 6 nicht mitgeführt werden dürfen.
Ein Reisender, der sein Recht auf Beförderung gemäß den Punkten 1–4 oben verloren hat, hat keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises.
Ein Reisender, der sein Recht auf Beförderung gemäß Punkt 5 oben verloren hat, hat Anspruch auf Rückerstattung des von ihm gezahlten Ticketpreises oder, sofern die Beförderung bereits begonnen hat, auf die Differenz zwischen dem Ticketpreis und dem Preis für die Strecke, auf der er befördert wurde.
Snälltåget hat das Recht, einen Reisenden an der nächsten Station unverzüglich des Zuges zu verweisen, wenn die Person gemäß Punkt 3.2 kein gültiges Ticket besitzt.
In Fällen, in denen ein Reisender wiederholt die Ordnung gestört hat, hat Snälltåget das Recht, das gebuchte Ticket zu stornieren und zu erstatten.
3.4 Vorläufiger Fahrplan
Werden Tickets mit dem Hinweis „Vorläufiger Fahrplan, bitte vor der Abreise prüfen“ verkauft, ist der Reisende verpflichtet, spätestens am Tag vor der Abreise auf der Website von Snälltåget zu prüfen, ob ein geänderter Fahrplan vorliegt.
Übersteigt die zeitliche Änderung mehr als 60 Minuten bei einer früheren Abfahrtszeit oder einer späteren Ankunftszeit, informiert Snälltåget darüber, und der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die Reise gemäß Punkt 9.1 b abzubrechen und den vollen Betrag erstattet zu bekommen. Wünscht der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen, spätestens jedoch bis zur Abfahrt, die Reise abzubrechen, gelten der Beförderungsvertrag und der aktualisierte Fahrplan.
Snälltåget hat das Recht, infolge von Bauarbeiten an der Strecke den Bahnhof zu ändern; eine Entschädigung wird nicht gezahlt, solange sich der neue Bahnhof innerhalb derselben Ortschaft oder eines entsprechenden Gebiets befindet.
Beim Kauf von Papier- oder PDF-Tickets, die im Ausland ausgestellt wurden, zum Beispiel durch DB, DSB, SBB, VR und ÖBB, und die nicht personalisiert sind, kann Snälltåget den Reisenden nicht kontaktieren. In diesen Fällen ist der Reisende verpflichtet, spätestens am Tag vor der Abreise anhand der Informationen auf der Website von Snälltåget zu prüfen, ob ein geänderter Fahrplan vorliegt.
4. HANDGEPÄCK
Der Reisende ist selbst für sein Handgepäck verantwortlich. Der Reisende ist verpflichtet, sein Gepäck zu beaufsichtigen, unabhängig davon, ob dieses vom Sitzplatz aus überwacht werden kann oder nicht.
Snälltåget haftet nicht für verlorenes oder beschädigtes Gepäck, es sei denn, Snälltåget hat den Schaden durch Fehler oder Fahrlässigkeit verursacht, siehe Punkt 10.1 Absatz 2.
Der Reisende ist berechtigt, zwei Handgepäckstücke mit den Höchstmaßen 55x45x25 cm sowie einen kleineren persönlichen Gegenstand, zum Beispiel eine Handtasche, mitzuführen.
Handgepäck darf Folgendes nicht enthalten
1. gefährliche Güter wie explosive und brennbare Gegenstände und Flüssigkeiten sowie giftige, infektiöse und ätzende Stoffe;
2. Schusswaffen, es sei denn, der Verschluss oder ein anderer wesentlicher Teil wird entfernt und getrennt von der Waffe aufbewahrt, die sich in einem Futteral befinden muss; oder
3. Gegenstände, die für andere Reisende Unbehagen oder Belästigungen verursachen können (zum Beispiel starke Gerüche).
Bei Buchung eines privaten Abteils können leere Plätze in demselben Umfang wie für einen Reisenden zur Gepäckaufbewahrung genutzt werden.
In Zügen mit Gepäckwagen können größere Taschen eingecheckt werden, siehe Abschnitt 5.
4.1 Kinderwagen
Kinderwagen müssen aus Platzgründen beim Ein- und Aussteigen sowie während der gesamten Reise zusammengeklappt transportiert werden.
4.2 Fahrräder
Fahrräder können aus Platzgründen nicht mit Snälltåget befördert werden. Ein zusammengeklapptes Fahrrad kann mitgeführt werden, sofern es die Gepäckmaße erfüllt.
In Zügen mit Gepäckwagen können Fahrräder eingecheckt werden, siehe Abschnitt 5.
4.3 Skier
Skier müssen in einem Futteral aufbewahrt werden.
In Zügen mit Gepäckwagen können Skier eingecheckt werden, siehe Abschnitt 5. Für Reisende in der Preisstufe Sitzplatz oder Liegeplatz im Gemeinschaftsabteil in den Zügen 304, 305, 3900, 3901, 3902, 3903, 3904 und 3905 ist das Einchecken von Skiern obligatorisch.
4.4 Rollstühle
Reisende mit Rollstuhl werden gebeten, sich vor der Buchung eines Tickets unter 040-669 62 00 an Snälltåget zu wenden, um sicherzustellen, dass der Rollstuhl aufgrund von Länge, Gewicht und Breite im Zug mitgeführt werden kann.
4.5 Fundsachen
Snälltåget bewahrt Fundsachen auf. Hat niemand die Fundsache innerhalb von drei Monaten nach dem Fund nachgefragt, wird sie gespendet beziehungsweise entsorgt.
Anfragen zu Fundsachen sind über ein Formular auf Snälltåget.se oder telefonisch unter 040-669 62 00 zu stellen.
Fundsachen sind innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung darüber, dass die Fundsache gefunden wurde, abzuholen.
Bei der Abholung von Fundsachen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
5. EINGECHECKTES GEPÄCK
In bestimmten Zügen/Strecken werden Gepäckwagen oder andere Bereiche mitgeführt, in denen Skier, Fahrräder und größeres Gepäck eingecheckt werden können (die Art des Gepäcks kann je nach den physischen Gegebenheiten des Zuges variieren). Die Beförderung erfolgt gegen Entgelt und nur für Reisende, die einen Beförderungsvertrag für die entsprechende Strecke abgeschlossen haben.
Skier müssen verpackt sein und dürfen maximal 10 kg wiegen. Skischuhe sind im Abteil oder am Sitzplatz aufzubewahren.
Fahrräder müssen verpackt sein.
Größeres Gepäck darf die Maße 80x50x35 cm nicht überschreiten und maximal 23 kg wiegen. Sie müssen Ihre Tasche selbst ein- und ausladen können.
Die Abgabe (das Einchecken) von Gepäck erfolgt gegen Quittung. Das Gepäck muss bei der Abgabe mit Name und Telefonnummer gekennzeichnet sein. Snälltåget gibt aufgegebenes Gepäck gegen Vorlage der Quittung heraus. Kann die Person, die die Herausgabe verlangt, keine Quittung vorlegen, kann Snälltåget das Gepäck dennoch herausgeben, wenn die Person nachweist, dass sie Anspruch auf das Gepäck hat.
Für Gepäck, das im Gepäckwagen abgegeben wird, wird eine Gebühr erhoben.
Die Haftung von Snälltåget für Gepäck, das im Gepäckwagen abgegeben wurde, richtet sich nach dem Eisenbahnverkehrsgesetz.
6. REISEN MIT TIEREN
Ein (1) Haustier pro Ticket, wie zum Beispiel Hunde und Katzen, darf gegen Gebühr in besonders ausgewiesenen Bereichen des Zuges mitgeführt werden. Sind in den besonders für Tiere vorgesehenen Bereichen des Zuges keine freien Plätze vorhanden, dürfen Tiere nicht mitgeführt werden. Bei Reisen mit Tieren hat der Reisende daher im Voraus ein Ticket zu buchen, aus dem hervorgeht, dass der reservierte Platz oder das reservierte Abteil die Eigenschaft „Tiere erlaubt“ hat.
Tiere sind auf dem Boden zu platzieren. Werden Tiere auf Sitzen platziert, riskiert der Reisende eine Kontrollgebühr für die Reinigung der Sitze.
Blindenführhunde zur persönlichen Hilfe für sehbehinderte Reisende dürfen auch in anderen Bereichen kostenlos mitgeführt werden.
7. REISENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN
7.1 Informationen zur Barrierefreiheit
Auf der Website von Snälltåget www.snalltaget.se finden sich unter anderem Informationen über
1. die Voraussetzungen für das Ein- und Aussteigen in die Züge;
2. die Zugänglichkeit in den Zügen; sowie
3. die in den Zügen vorhandenen Hilfsmittel.
Die Informationen werden auch über den Kundendienst unter 040-669 62 00 erteilt.
Reisenden mit Behinderung wird empfohlen, vor dem Kauf eines Tickets den Kundendienst unter 040-669 62 00 zu kontaktieren, um Informationen über die Voraussetzungen für die Reise von/zu den betreffenden Bahnhöfen und mit dem betreffenden Zug zu erhalten.
7.2 Begleitung und Assistenz
Snälltåget bietet kostenlos
• Assistenz beim Aus- und Einsteigen
• Assistenz, damit Personen mit Behinderung dieselben Leistungen wie die übrigen Fahrgäste an Bord des Zuges erhalten können.
Begleitung und Assistenz gemäß dem Vorstehenden müssen spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt über den Kundendienst vorbestellt werden. Bestellt ein Reisender mit Behinderung Begleitung oder Assistenz nicht im Voraus, kann Snälltåget nicht garantieren, dass die Person mit Behinderung in den Zug ein- und aussteigen sowie die Leistungen von Snälltåget an Bord in Anspruch nehmen kann.
7.3 Allergien
Der Speisewagen des Zuges bietet ein breites Sortiment, um auch verschiedenen Arten von Allergien gerecht zu werden.
8. ORDNUNGSREGELN UND VERANTWORTUNG DES REISENDEN
8.1 Rauchen
In allen Zügen gilt ein Rauchverbot. Dies schließt auch E-Zigaretten ein.
8.2 Alkoholische Getränke
Es ist nicht gestattet, mitgebrachte alkoholische Getränke an Bord des Zuges zu konsumieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Reisenden derselben Reisegruppe angehören und ein privates Abteil gebucht haben.
Alkohol, der im Speisewagen verkauft wird, darf nur im Speisewagen konsumiert werden. Dies gilt nicht für Züge im internationalen Verkehr.
8.3 Lautstärke
Gesprächslautstärke sowie Geräusche beispielsweise von Radio, Lautsprechern, Mobiltelefonen usw. sind auf einem Niveau zu halten, das andere Reisende nicht stört. Zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr muss es so ruhig sein, dass andere Reisende schlafen können.
8.4 Sicherheitsvorschriften
Der Reisende darf nicht in einen Zug ein- oder aus einem Zug aussteigen, der sich in Bewegung befindet. Der Reisende darf auch die Wagentüren nicht öffnen, wenn sich der Zug in Bewegung befindet. Das Ein- und Aussteigen darf nur erfolgen, wenn der Zug am Bahnsteig steht.
Es ist nicht erlaubt, den Gleisbereich der Eisenbahn zu betreten, außer an Stellen, an denen deutlich ersichtlich ist, dass die Öffentlichkeit Zutritt hat, zum Beispiel durch Beschilderung.
Bahnübergänge dürfen nicht betreten werden, wenn sich die Schranken senken, geschlossen sind oder sich heben, wenn die Warnklingel läutet, ein Stoppsignal angezeigt wird oder sich ein Zug nähert.
8.5 Verantwortung des Reisenden für Schäden und Kosten
Der Reisende haftet für die Schäden und Kosten, die er Snälltåget und/oder anderen Reisenden dadurch verursacht, dass er die Ordnung stört oder die Sicherheit des Zugbetriebs gefährdet oder auf andere Weise einen Schaden verursacht. Beispiele für Kosten sind die Beschädigung des Gepäcks anderer Reisender, der Innenausstattung des Zuges und Schäden am Zug, die durch missbräuchliche Verwendung der Notbremse entstehen.
9. VERSPÄTUNG, VERPASSTER ANSCHLUSS UND AUSFALL
9.1 Verspätung von mehr als 60 Minuten am Bestimmungsort
Ist vernünftigerweise anzunehmen, dass sich die Ankunft am endgültigen Bestimmungsort gemäß dem Beförderungsvertrag um mehr als 60 Minuten verspäten wird, ist dem Reisenden unverzüglich die Wahl zwischen Folgendem anzubieten:
1. Fortsetzung der Reise zum endgültigen Bestimmungsort.
2. Erstattung in Höhe des vollen Ticketpreises, zu denselben Bedingungen wie beim Kauf, für den oder die nicht zurückgelegten Teile der Reise und für den oder die bereits zurückgelegten Teile, wenn die Reise im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Reisenden sinnlos geworden ist.
3. Umbuchung zum endgültigen Bestimmungsort mit Snälltåget an einem späteren Tag, den der Reisende als geeignet erachtet, und zu gleichwertigen Beförderungsbedingungen mit Snälltåget.
4. Rückreise zum Abfahrtsort
Informiert Snälltåget nicht innerhalb von 100 Minuten über die oben genannten Möglichkeiten 1–4, hat der Kunde das Recht, mit einem anderen Anbieter einen Vertrag über öffentlichen Verkehr mit Zug oder Bus abzuschließen. Snälltåget hat die notwendigen, angemessenen und geeigneten Kosten zu erstatten.
Snälltåget informiert den Reisenden per SMS und E-Mail; Informationen werden außerdem auf der Website von Snälltåget veröffentlicht.
9.2 Pflicht zur Leistung von Unterstützung bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten
Snälltåget hat bei Zugausfällen oder Verspätungen von mehr als 60 Minuten bis zum Bestimmungsort des Reisenden kostenlos anzubieten
1. Mahlzeiten oder Erfrischungen, soweit diese im Zug verfügbar sind und in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen.
2. Hotelzimmer oder andere Unterbringung sowie erforderlichenfalls die Beförderung zwischen Bahnhof und Unterkunft, wenn ein Aufenthalt oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird, sofern und soweit dies physisch möglich ist.
3. Beförderung vom Zug zum Bahnhof, zu einem alternativen Abfahrtsort oder zum endgültigen Bestimmungsort der Verbindung, wenn der Zug auf der Strecke zum Stillstand gekommen ist, sofern und soweit dies physisch möglich ist.
Muss die Verbindung unterbrochen werden, hat Snälltåget so bald wie möglich eine alternative Beförderung für die Reisenden zu organisieren.
War der Zugverkehr verspätet und hat die Verspätung zu einem verpassten Anschluss geführt, hat das Personal von Snälltåget auf Verlangen des Reisenden schriftlich zu bestätigen, dass der Zugverkehr verspätet war.
9.3 Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises für Reisende, die von einer Verspätung betroffen sind
Ein Reisender, der am Bestimmungsort gemäß dem Beförderungsvertrag mit mehr als 60 Minuten Verspätung ankommt, hat Anspruch auf Erstattung gemäß dem Nachstehenden. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen, die gemäß 9.1 entschädigt wurden.
9.3.1 Verspätung 60–119 Minuten
Barentschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises.
9.3.2 Verspätung 120 Minuten oder mehr
Barentschädigung in Höhe von 50 % des Ticketpreises.
9.3.3 Entschädigung bei Reisen mit Eurail
Der Anspruch auf Entschädigung und das entsprechende Verfahren ergeben sich aus den Reisebedingungen von Eurail. Snälltåget zahlt keine Entschädigung gemäß 9.3.1 oder 9.3.2 für die Zuschläge, die der Kunde für Reisen mit Snälltåget entrichtet hat.
9.4 Beschränkungen der Haftung von Snälltåget
9.4.1 Umstände, die zur Haftungsbefreiung führen
Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß Punkt 9.1–9.3, wenn er vor dem Kauf des Tickets über eine Verspätung informiert wurde.
Snälltåget ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß Punkt 9.3 zu zahlen, wenn Snälltåget nachweisen kann, dass die Verspätung, der verpasste Anschluss oder der Ausfall unmittelbar verursacht wurde durch oder ihrem Wesen nach verbunden war mit Folgendem:
a) Außergewöhnliche Umstände, die nicht mit dem Eisenbahnbetrieb verbunden sind, wie extreme Wetterbedingungen, größere Naturkatastrophen oder größere Gesundheitskrisen, deren Folgen das Eisenbahnunternehmen auch dann nicht hätte vermeiden oder verhindern können, wenn Snälltåget die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewandt hätte.
b) Fehler oder Fahrlässigkeit des Reisenden.
c) Verhalten Dritter, wie Personen im Gleis, Kabeldiebstahl, Notfälle an Bord, strafverfolgende Maßnahmen, Sabotage oder Terrorismus, deren Folgen Snälltåget auch dann nicht hätte vermeiden oder verhindern können, wenn Snälltåget die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewandt hätte.
Streiks des Personals von Snälltåget, Handlungen oder Unterlassungen anderer Unternehmen, die dieselbe Eisenbahninfrastruktur nutzen, sowie Handlungen oder Unterlassungen von Infrastrukturbetreibern und Bahnhofsbetreibern fallen nicht unter die in Punkt c genannte Ausnahme.
Snälltåget ist von der Haftung nach Punkt 9.1 letzter Absatz befreit, wenn Snälltåget den Kunden über die Möglichkeiten auf der Website von Snälltåget sowie über die Kontaktdaten in Form von E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer informiert hat, die der Kunde Snälltåget bei der Buchung mitgeteilt hat.
9.4.2 Der Reisende hat vorgeschlagene Alternativen abgelehnt
Snälltåget erstattet keine Aufwendungen des Reisenden, wenn der Reisende die Angebote von Snälltåget für andere Verkehrsverbindungen, Hotelzimmer, andere Unterbringung, Mahlzeiten oder Erfrischungen abgelehnt hat.
Hat Snälltåget keine Verpflegung und Unterkunft angeboten, werden dem Reisenden angemessene Mehrkosten für Verpflegung und Unterkunft sowie erforderlichenfalls für die Beförderung zur Unterkunft erstattet. Hat Snälltåget Verpflegung, Unterkunft und Beförderung gemäß Punkt 9.2 kostenlos angeboten, wird für diese Kosten keine Erstattung gewährt.
9.4.3 Anschlüsse außerhalb des Beförderungsvertrags
Die Haftung von Snälltåget gilt nur bis zum Bestimmungsort der Reise im Beförderungsvertrag, den der Reisende mit Snälltåget geschlossen hat.
Anschlussreisen ab dem Bestimmungsort mit separat gekauften Fahrausweisen, zum Beispiel Schiffs-, Flug- oder Bustickets, werden nicht ersetzt.
9.4.4 Betragsgrenze
Eine Entschädigung wird nicht gewährt, wenn der Betrag unter 4 EUR pro Person liegt.
9.4.5 Abschließende Regelung
Soweit sich aus dem Eisenbahnverkehrsgesetz oder einer anderen zwingenden Vorschrift nichts anderes ergibt, hat der Reisende keinen Anspruch, von Snälltåget eine weitergehende Entschädigung – wie zum Beispiel entgangenen Arbeitsverdienst oder andere Vermögensschäden – wegen Verspätung, verpasstem Anschluss oder Ausfall zu verlangen als diejenige, die sich aus diesem Punkt 9 ergibt.
9.5 Antrag auf Entschädigung
Der Reisende hat so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt der Verspätung, eine Entschädigung über das Webformular auf www.snalltaget.se oder per Brief an Snälltåget, Norra Vallgatan 34, 211 25 MALMÖ, zu beantragen.
Folgende Angaben sind zu machen:
• Buchungsnummer
• Vor- und Nachname
• Adresse
• Bank, Bankleitzahl und Kontonummer, wenn die Entschädigung in bar gewünscht wird
• Zug, Datum, Strecke
9.6 Auszahlung der Entschädigung
Die Entschädigung ist innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszuzahlen, an dem der Antrag auf Entschädigung bei Snälltåget eingegangen ist.
10. SCHADENSERSATZHAFTUNG VON SNÄLLTÅGET
10.1 Haftung für Personen- und Sachschäden
Die Haftung von Snälltåget, wenn ein Reisender verletzt oder getötet wurde (Personenschaden), sowie seine Haftung für das Handgepäck und andere persönliche Gegenstände des Reisenden (Sachschaden) richtet sich nach dem Eisenbahnverkehrsgesetz. Nach der Grundregel des Gesetzes haftet Snälltåget verschuldensunabhängig für Personenschäden, die dem Reisenden infolge des Eisenbahnbetriebs entstanden sind, während er sich in einem Eisenbahnfahrzeug aufgehalten hat oder in ein solches eingestiegen ist oder daraus ausgestiegen ist.
Dasselbe gilt für Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Personenschaden entstanden sind.
Ist ein Sachschaden ohne Zusammenhang mit einem Personenschaden entstanden, haftet Snälltåget für den Schaden nur, wenn Snälltåget den Schaden verursacht hat (durch Fehler oder Fahrlässigkeit).
10.2 Haftungsbeschränkungen für Schäden
Die Haftung für Sachschäden ist auf einen halben Basisbetrag begrenzt, sofern Snälltåget den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Snälltåget haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden dadurch entstehen, dass er die Abfahrtszeit des Zuges versäumt, in den falschen Zug oder Wagen einsteigt oder nicht an seinem Bestimmungs- oder Umsteigebahnhof aussteigt.
Macht der Reisende jedoch glaubhaft, dass sein Verhalten durch unrichtige Auskünfte des Personals von Snälltåget, Fehler in den Fahrplänen, auf den Tickets oder in der Beschilderung von Snälltåget veranlasst wurde, hat der Reisende denselben Anspruch auf Entschädigung.
10.3 Meldung von Schäden
Tritt ein Personen- und/oder Sachschaden oder ein anderes Ereignis ein, wegen dessen der Reisende gegenüber Snälltåget einen Entschädigungsanspruch geltend machen möchte, ist dies nach Möglichkeit bereits dem Zugpersonal an Bord zu melden.
10.4 Geltendmachung von Ansprüchen
Der Reisende sollte einen Entschädigungsanspruch spätestens innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Ereignis, das zur Entschädigung berechtigt, geltend machen.
Snälltåget hat innerhalb eines Monats auf den Anspruch des Reisenden zu antworten.
11. BESCHWERDEN USW.
11.1 Geltendmachung von Ansprüchen
Der Reisende sollte sich in erster Linie an das Zugpersonal wenden, um etwaige Entschädigungsansprüche an Bord des Zuges zu regeln.
Kann das Zugpersonal den Entschädigungsanspruch nicht bearbeiten, kann der Reisende Beschwerden per Brief oder E-Mail an den Kundendienst richten.
Eine Einigung über eine Entschädigung zwischen dem Reisenden und dem Zugpersonal oder anderem befugten Personal von Snälltåget ist auf dem Ticket oder anderweitig schriftlich zu vermerken. Ist kein Vermerk erfolgt, hat die Partei, die sich auf das Bestehen einer Einigung berufen will, diese und ihren Inhalt nachzuweisen.
Snälltåget leistet keine Entschädigung für Leistungen, für die der Reisende nichts zusätzlich bezahlt hat, zum Beispiel für nicht funktionierendes WLAN, Steckdosen oder dafür, dass einzelne Toiletten außer Betrieb sind.
11.2 Bearbeitung von Ansprüchen
Snälltåget bearbeitet Beschwerden, bei denen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Snälltåget Anwendung finden. Sonstige Beschwerden, bei denen Snälltåget als Wiederverkäufer tätig war, werden an die betreffenden Beförderer weitergeleitet.
11.3 Streitigkeiten
Können sich die Parteien nicht einigen, haben private Reisende das Recht, die Streitigkeit im Wege der alternativen Streitbeilegung durch die Allgemeine Beschwerdestelle (ARN) prüfen zu lassen.
Wenn Sie in einem EU-Land oder in Norwegen, Liechtenstein oder Island wohnen und Ihre Reise auf Snälltåget.se gekauft haben, können Sie die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (ODR) nutzen.
Sonstige Streitigkeiten aufgrund der Ticketbestimmungen oder der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Snälltåget für Zugreisen sind von den ordentlichen Gerichten zu entscheiden.
Datenschutzrichtlinie von Snälltåget
Diese Datenschutzrichtlinie erläutert, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrem Kontakt mit Snälltåget verarbeiten.
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Snälltåget AB, Box 14091, 167 14 BROMMA.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung, auch GDPR genannt. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 gilt, haben Sie das Recht zu erfahren, wie Ihre personenbezogenen Daten erhoben, verwendet und gespeichert werden. Sie haben außerdem das Recht, „vergessen zu werden“, das heißt, dass wir Ihre personenbezogenen Daten aus unseren Registern löschen.
Personenbezogene Daten sind Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Personenkennziffer und sonstige Informationen, die in irgendeiner Weise einer einzelnen Person zugeordnet werden können.
1. Erhebung von Informationen
Wir erheben Informationen von Ihnen, wenn Sie auf unserer Website einen Kauf tätigen oder ein Webformular ausfüllen, wenn Sie unseren Kundendienst kontaktieren, an einem Gewinnspiel teilnehmen oder sich als Abonnent für unseren Newsletter registrieren. Die von uns erhobenen Informationen können Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer umfassen, und sofern Sie ein Anliegen beim Kundendienst haben, werden Informationen zu diesem Anliegen gespeichert.
Wir empfangen und speichern außerdem automatisch Informationen von Ihrem Computer und Browser, einschließlich Ihrer IP-Adresse, Angaben zu Software und Hardware sowie zu den Seiten, die Sie auf unserer Website besuchen. Diese Inhalte enthalten keine personenbezogen identifizierbaren Informationen.
2. Verwendung von Informationen
• Die von uns erhobenen Informationen werden verwendet, um:
• Ihren Besuch persönlicher zu gestalten und das Nutzererlebnis auf unserer Website und in unserer App zu verbessern
• Ihr Ticket per E-Mail zuzustellen
• die Zahlung per Swish zu ermöglichen
• Ihnen in Bezug auf Ihr Anliegen beim Kundendienst zu antworten
• Sie per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren
• ein Gewinnspiel, ein Angebot oder eine Umfrage zu verwalten
• Ihnen im Internet Werbung anzuzeigen oder Personen mit einem ähnlichen Profil wie Ihrem Werbung anzuzeigen
3. Speicherung von Informationen
• Nach einem auf unserer Website abgeschlossenen Kauf werden Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Vorname und Nachname und gegebenenfalls Geburtsdaten für etwa 100 Tage nach dem letzten Reisedatum der Buchung gespeichert. Danach werden Ihre Daten von der Bestellung anonymisiert. Wird Ihre Buchung nach dem letzten Reisedatum der Buchung erneut geöffnet, beginnt beziehungsweise unterbricht dies die Verjährung; dies kann zum Beispiel geschehen, wenn Sie Ihre Reise reklamiert oder eine Entschädigung wegen Reisezeitgarantie beantragt haben.
• Nach Abschluss eines Vorgangs beim Kundendienst werden Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Vorname, Ihr Nachname und Ihre Telefonnummer 12 Monate lang gespeichert.
• Nach Abschluss eines Vorgangs beim Kundendienst werden etwaige Bankdaten nach der Auszahlung gelöscht.
• Nach Aktivierung eines Abonnements für unseren Newsletter werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, demografische Informationen und ausgewähltes Interesse an Reisezielen gespeichert. In der Empfängerliste bleiben diese Daten gespeichert, bis Sie Ihr Abonnement beenden (über den Link am Ende der Aussendung). Ihre Daten verbleiben jedoch auf den Servern unseres Partners Apsis.
4. Weitergabe an Dritte
Snälltåget ist der einzige Eigentümer der Informationen, die auf der Website, per E-Mail oder telefonisch erhoben werden. Wir verkaufen, handeln oder übermitteln personenbezogen identifizierbare Informationen nicht auf andere Weise an außenstehende Dritte. Dies gilt nicht für vertrauenswürdige Dritte, die uns beim Betrieb unserer Website oder bei der Durchführung der Reise ganz oder teilweise unterstützen, unter der Voraussetzung, dass diese Parteien sich verpflichten, die Informationen vertraulich zu behandeln.
Wir halten es für erforderlich, Informationen weiterzugeben, um illegale Aktivitäten, mutmaßlichen Betrug, Situationen mit potenziellen Risiken für die körperliche Sicherheit einer Person, Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen oder andere Fälle zu untersuchen, zu verhindern oder Maßnahmen dagegen zu ergreifen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
Allgemeine Angaben (keine personenbezogenen Daten) können jedoch zu Marketingzwecken, zu Werbezwecken oder für andere Zwecke an außenstehende Dritte weitergegeben werden.
5. Schutz von Informationen
Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten durch eine Reihe verschiedener Sicherheitsmaßnahmen. Wir verwenden Verschlüsselungsmethoden, um sensible Daten zu schützen, die über das Internet übertragen werden. Nur Mitarbeitende, die eine bestimmte Aufgabe ausführen sollen (zum Beispiel Rechnungsstellung oder Kundendienst), haben Zugang zu personenbezogen identifizierbaren Informationen. Die Computer/Server, die zur Speicherung personenbezogen identifizierbarer Informationen verwendet werden, befinden sich in einer sicheren Umgebung.
6. Verwendung von Cookies
Wir verwenden Cookies zu zwei verschiedenen Zwecken:
1. Cookies verbessern das Nutzererlebnis auf unserer Website, indem sie unter anderem wiederkehrende Besucher erkennen und relevante Informationen anzeigen. Unsere Verwendung dieser Cookies wird nicht mit personenbezogen identifizierbaren Informationen verknüpft. Sie können die Verwendung dieser Cookies in Ihrem Browser blockieren, jedoch besteht dann das Risiko eines schlechteren Nutzererlebnisses.
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7. Abonnement beenden
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8. Recht auf Auskunft und Recht, vergessen zu werden
Sie haben jederzeit das Recht, Ihre personenbezogenen Daten und die Informationen anzufordern, die wir über Sie gespeichert haben. Die Informationen können zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Ticketkauf, einem Kontakt mit dem Kundendienst oder bei der Anmeldung zum Newsletter gespeichert worden sein. Sie haben außerdem das Recht, vergessen zu werden, das heißt, dass wir alle Ihre personenbezogenen Daten aus unseren Registern löschen. Möchten Sie eine Registerauskunft beantragen? Bitte senden Sie Ihren Antrag per Post ein und vermerken Sie auf dem Umschlag „Registerauszug“ oder „Antrag, vergessen zu werden“, zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises sowie Ihrer Unterschrift an die unten angegebene Adresse. Fügen Sie außerdem Ihren Namen, Ihre Mobiltelefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse bei, damit wir Sie in unserem Register finden können. Teilen Sie uns auch mit, auf welchem Weg Sie die Informationen erhalten möchten, zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Telefon.
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211 25 MALMÖ